IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. – Update
Abmahnung und Vertragsstrafeanforderung
Dem Abmahnschutzbrief-Team wird erneut eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des IDO mit Sitz in Leverkusen vorgelegt. Betroffen ist wiederum der Marktplatz eBay im Zusammenhang mit dem Verkauf von Textilien an Endverbraucher.
Der IDO rügt umfangreiche Fehler im Zusammenhang mit verbraucherschützenden Vorschriften im Fernabsatz. Gerügt wird die Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung. Gerügt wird ferner die Pflichtinformation über das Muster-Widerrufsformular. Beanstandet werden zudem das Fehlen von Informationen über das Bestehen von Gewährleistungsansprüche und die Einhaltung der Textilkennzeichnungsverordnung.
Im Anschluss an die Abgabe einer die Wiederholungsgefahr beseitigenden Unterlassungs-Verpflichtungserklärung wird nun wegen eines Verstoßes eine Vertragsstrafeforderung von 3.000,00 EUR zugunsten des Verbandes erhoben.
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Wenn Sie Hilfe bei einer Abmahnung des IDO benötigen, wenden Sie sich an uns. Mitglieder des Abmahnschutzbriefs werden außergerichtlich kostenfrei anwaltlich vertreten.
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