Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Frau Claudia Schneider
„Wahr ist, was wahr sein kann“ – das gilt hier nicht:
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Frau Claudia Schneider weder rechtsmissbräuchlich noch sonst unwirksam sind.