Update – Deckenbach Mineralöl Groß- und Einzelhandel GmbH
Dem Abmahnschutzbriefteam wird eine weitere Abmahnung der Firma Deckenbach Mineralöl Groß- und Einzelhandel GmbH vorgelegt. Gegenstand der Beanstandungen ist nun die angebliche Verwendung urheberrechtlich geschützter Lichtbilder im Zusammenhang mit dem Verkauf von 2-Takt-Öl über das Internet.
Geltend gemacht werden selbstbewusste Schadensersatzansprüche in Höhe von 2.400,00 EUR, gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungsverklärung und Kostenerstattung für die wiederum in Erscheinung tretenden Rechtsanwälte Khan & lang in Höhe von 679,10 EUR.
Gegenstandswert: 8.400,00 EUR
Siehe dazu auch: Abmahnungen Deckenbach Mineralöl Groß- und Einzelhandel GmbH (Teil 1)