Impressumspflicht für Baustellenseiten
Das Landgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 15.12.2010 zum Aktenzeichen 5 O 312/10 entschieden, dass auf sogenannten „Wartungsseiten“ bzw. „Baustellenseiten“ kein Impressum vorgehalten werden muss.
Bei einer Internet-Baustelle handele es sich nach den Ausführungen des LG Düsseldorf um einen Internetauftritt der keine wirtschaftlichen Interessen verfolgt. Daher weise eine Internetbaustelle auch keine erforderliche wettbewerbsrechtliche Relevanz auf.