Bärbel König-Riesner
Der Anwaltskanzlei Sandhage wird eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Gärtnerei Bärbel König-Riesner vorgelegt. Beanstandet wird die angeblich irreführende Werbung mit „durchgestrichenen Preisen“.
Gegenstandswert: 15.000 Euro